FAQ / Häufig gestellte Fragen

Hier finden Du und Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Therapie.

01Was ist Verhaltenstherapie?

Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes und sehr wirksames Therapieverfahren. Sie basiert auf dem Prinzip, dass unsere Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen eng miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig beeinflussen. In der Therapie analysieren wir gemeinsam, welche Faktoren Deine aktuellen Belastungen auslösen und aufrechterhalten. Darauf aufbauend erarbeiten wir zielgerichtete, praktische Lösungsansätze für den Alltag. Ziel der Behandlung ist es, festgefahrene Muster schrittweise aufzulösen, die eigene Handlungskompetenz zu erweitern und die psychische Gesundheit nachhaltig zu stabilisieren. Kurz gesagt: Wir schauen uns an, was Dich stresst, und probieren konkret aus, was Dir im Alltag wirklich hilft.

02Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ersten Orientierung. Wir besprechen das aktuelle Anliegen - also das was Dich und Sie als Eltern gerade beschäftigt - und wie eine Unterstützung aussehen könnte. In den folgenden Stunden geht es vor allem darum zu prüfen, ob der Behandlungsbedarf gegeben ist und ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt - ganz ohne Druck.

03Wie lange dauert eine Therapiestunde?

Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten (1x/wöchentlich).

04Benötige ich eine ärztliche Überweisung?

Nein, für ein Erstgespräch wird keine Überweisung benötigt. Im weiteren Verlauf (bis zur 6. Sitzung) muss lediglich ein sogenannter Konsiliarbericht bei einem Haus- oder Kinderarzt eingeholt werden, um organische Ursachen für die Symptome auszuschließen.

05Kann ich bei Ihnen auch Medikamente (Psychopharmaka) verschrieben bekommen?

Nein, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) darf ich keine Medikamente verschreiben. Sollte eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll oder gewünscht sein, kann in Abstimmung mit Dir/Ihnen ein/e FachärztIn für Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzugezogen werden.

06Müssen Eltern bei den Terminen dabei sein?

Das hängt vom Alter und dem individuellen Bedarf ab. Bei Kindern werden die Eltern/Bezugspersonen regelmäßig in die Termine einbezogen. Bei Jugendlichen ab etwa 14 Jahren finden die Einzelstunden primär ohne Eltern statt, es gibt jedoch - nach vorheriger Absprache mit Dir - gelegentliche Eltern- oder Familiengespräche.

07Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber meinen Eltern?

Ja! Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Wenn Du die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt - was in der Regel ab etwa 14 Jahren der Fall ist - gilt diese Schweigepflicht auch gegenüber Deinen Eltern. Was wir in den Sitzungen besprechen, bleibt unter uns. Deine Eltern werden von mir nur dann informiert, wenn Du ausdrücklich zustimmst oder wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.

08Was passiert wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Solltest Du oder Ihr Kind einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich darum, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (per E-Mail oder Anruf). Bei kurzfristigeren Absagen muss ich den Termin leider privat in Rechnung stellen, da die Zeit exklusiv für Dich/Sie reserviert ist und so kurzfristig nicht nachbesetzt werden kann.

09Wer bezahlt die Therapie?

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die Therapiekosten. Selbstverständlich kann die Therapie auch komplett auf Selbstzahlerbasis übernommen werden, sodass keine Diagnosen an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Mit gesetzlichen Krankenkassen kann ich derzeit nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abrechnen.